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Das St. Johannes-Stift
stellt sich vor

Kranenburg am Niederrhein ist eine Gemeinde an der Grenze zu den Niederlanden.

 

Der Ort ist so groß, dass es dort viele Einkaufs-Möglichkeiten gibt, aber auch so klein, dass man alles zu Fuß erledigen kann. Die vielen Geschäfte besuchen, ins Restaurant oder zum Arzt gehen, zur Kirche, in den Park oder zum Fußballplatz.

Was ist das St. Johannes-Stift Kranenburg für ein Haus?

Das St. Johannes-Stift Kranenburg ist ein Haus der »Besonderen Wohnform«. Hier leben Menschen, die Unterstützung brauchen, weil sie eine Behinderung haben. Sie können hier lernen, später selbst-bestimmt zu leben. Das können sie hier auf unterschiedlichen Stufen üben.

Hier wird der Text vorgelesen:

Die Geschichte des Hauses

Die Geschichte vom „St. Johannes-Stift Kranenburg“ hat im Jahr 1843 als allgemeines Kranken-Haus angefangen. Damals hieß es noch »St. Johannes-Hospital« und wurde von Ordens-Schwestern geführt.

 

Es war zu Beginn ein viel kleineres Haus und lag am Kirch-Platz, direkt gegenüber der katholischen Pfarr-Kirche »St. Peter und Paul«. 1960 gab es einen großen Anbau und aus dem Kranken-Haus wurde ein Fach-Kranken-Haus für Leber-Erkrankungen.

 

1983 wurde aus dem Krankenhaus ein Wohnheim für Menschen mit »Geistiger Behinderung«.

Seine heutige Form bekam das St. Johannes-Stift im Jahr 2000 durch einen großen Umbau. Dafür mussten alle Menschen, die dort wohnten, für 2 Jahre ausziehen und in Bedburg-Hau in angemieteten Häusern im Bereich der Landes-Klinik wohnen.

2003 entstand ein weiterer Wohn-Bereich, das Kardinal-von-Galen-Haus im Neubaugebiet von Kranenburg.

 

Zwei Jahre später, also 2005, wurde noch ein Wohn-Bereich gebaut, das Schwester-Euthymia-Haus. In den beiden neu entstandenen Häusern leben heute jeweils 16 Menschen.

 

Für alle drei Häuser gilt die Bezeichnung „Besondere Wohn-Form“.

Wenn man auf eines der Bilder klickt, kann man es sich auch in Groß-Format anschauen.

Was uns wichtig ist

Hier können Sie sich den Text auch vorlesen lassen:

  • Unser Leitbild in ausführlicher Form
    Die Arbeit in der St. Johannes-Stift Kranenburg gGmbH ist orientiert an einem christlichen Menschenbild. Jeder Mensch ist einmalig als Person und besitzt eine ihm von Gott gegebene unverfügbare Würde. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, menschliches Leben von Anfang bis Ende, von der Empfängnis bis zum Tod, zu achten, zu schützen und wo Not ist helfend zu begleiten. Der Mensch, geboren als ein hilfsbedürftiges Wesen, bedarf bei seinem Prozess der Selbstbestimmung der Unterstützung seiner Mitmenschen. Diese ist geprägt von Empathie, von persönlicher Begegnung, von individuellen Erfahrungen und Prägungen und dem Respekt vor seiner Persönlichkeit. Selbstverständlich ist auch der Mensch mit Behinderungen in den Prozess der sozialen Begleitung einbezogen. Die Einbettung in das gesellschaftliche und politische Leben ist unter Berücksichtigung seiner Lebensbedingungen und seiner individuellen Besonderheiten, Teil seiner Normalität. Er soll diesen Lebenskontext wie bei Menschen ohne Behinderungen altersentsprechend und so normal wie möglich umsetzen und gestalten können. Entsprechend seinen Möglichkeiten baut er Eigenkompetenz auf, und lebt damit im Rahmen seiner individuellen Lebensgestaltung möglichst unabhängig von institutionell organisierten Hilfen. Dies erfordert ein lebenslanges Lernen und die Teilnahme an einem Leben in der Gemeinschaft. Mit möglichst vielen Menschen in dieser Gemeinschaft in Beziehung zu treten, fördert die Integration des Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und vermeidet somit Ausgrenzung und Sonderbetreuung. Geistige Behinderung ist keine Krankheit, auch wenn sie meist in einer physischen Schädigung – eben einer Hirnschädigung – ihren Ausgangspunkt hat. Mit einer geistigen Behinderung zu leben, ist eine von vielen Formen innerhalb der Bandbreite menschlicher Lebensvollzüge. Menschen mit geistiger Behinderung sind einmalig in ihrer Persönlichkeit, individuell genauso wie alle Menschen. Ihre Bedürfnisse sind wie es die Bedürfnisse eines jeden Menschen sind. Menschen mit geistiger Behinderung dürfen daher nicht primär unter dem Aspekt des Behindert seins gesehen werden. Sie sind zuallererst Menschen, erst in zweiter Linie darf es um die Behinderung gehen, also um mehr oder weniger umfängliche Behinderungen in verschiedenen Bereichen des Lebensvollzuges. Wir wehren uns gegen alle gesellschaftlichen Tendenzen, die das Lebensrecht des ungeborenen behinderten Menschen aus eugenischen, ökonomischen Überlegungen bzw. aus falsch¬ verstandenem Mitleid in Frage stellen. Unsere Aufgabe und Verantwortung sehen wir darin, vorzuleben, mitzuhelfen und in der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass für einen behinderten Menschen und seine Familie ein sinnerfülltes Leben selbstverständlich ist. Wir orientieren uns an den ‚Ethischen Grundaussagen der vier Fachverbände der Behindertenhilfe Deutschland‘.

Leben und Arbeiten im St. Johannes-Stift Kranenburg folgen einem christlichen Menschen-Bild.

Dieses Menschen-Bild sagt, dass jeder Mensch einmalig ist als Person und eine ihm von Gott gegebene, nicht anzutastende Würde besitzt. Er ist wertvoll von der Geburt bis zum Tod und muss geachtet, geschützt und unterstützt werden. In der Not muss man Menschen helfen. Menschen mit einer Behinderung sollen uneingeschränkt mit allen anderen Menschen zusammen leben.

Bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft darf keiner ausgeschlossen bleiben. Alle Menschen sollen zusammen leben können. Jeder Mensch ist einmalig und soll Respekt bekommen. Wenn jemand behindert ist, soll er nicht nur als behindert gesehen werden, sondern als ganzer Mensch. Was er kann, ist entscheidend und steht im Mittelpunkt. Es ist besser zu schauen, wo Hindernisse in der Umgebung von Menschen mit Behinderung sind und diese dann zu beseitigen.

»Das Zusammenleben mit anderen Bewohnern ist schön, außer, wenn es mal Streit gibt. Die Freiheit, um spazieren zu gehen, einzukaufen und selber kochen zu können, finde ich gut«
Eine Hausbewohner im Schwester-Euthymia-Haus

»Ich bin sehr zufrieden. Ich habe selber mein schönes Zimmer einrichten können.«
Ein Hausbewohner im Kardinal-von-Galen-Haus
 

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