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Neue Besuch-Regelung auf Grund von »Corona«

Corona ist eine hoch ansteckende Erkrankung. Damit die Haus-Bewohner im St. Johannes-Stift sich nicht anstecken, müssen wir Regeln beachten, die das „Robert Koch Institut“ empfiehlt.

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Eintritt in die Häuser der Wohneinrichtung ist ab dem 22.11.2021 nur 2G+ und FFP2 - Maske möglich. "2G+" heisst: Impfnachweis und negativer Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden. Ggf. ist der Personalausweis vorzulegen.

Alternativ: Genesungsnachweis und gültiger Testnachweis.

 

  • Besuche in den Wohngruppen und den Zimmern der Bewohner können derzeit wieder stattfinden. Der Aufenthalt sollte möglichst im Bewohnerzimmer sein.

     

  • Bitte melden Sie sich vor einem Besuch an.

     

  • Es gibt Besucherräume oder Bereiche im Garten, wo die Besuche zudem stattfinden können.

     

  • Wichtig ist die Hygiene. „Hygiene“ bedeutet Sauberkeit und alles, was man probiert, um gesund zu bleiben.

     

Zum Schutz vor Corona gilt daher für Besucher:

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  • Mund- und Nasenschutz tragen

  • Abstand einhalten, 1,50 Meter mindestens

  • Vor dem Besuch am Eingang Hände desinfizieren ist Pflicht

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Schutzverordnung ab dem 01.10.2021

 

  • das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) (OP Maske) bleibt bestehen

 

  • Rückverfolgungsdaten (Monitoringlisten) müssen nicht mehr geführt werden

 

  • die AHA Regeln sind weiterhin einzuhalten

 

    A – Abstand halten

 

    H – Hygieneregeln beachten

 

    A – Alltagsmaske tragen

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  • das Desinfizieren der Hände vor dem Betreten des Hauses ist weiterhin durchzuführen

 

  • Besucher müssen weiterhin vollständig geimpft oder genesen oder negativ getestet sein (Nachweise sind vorzuzeigen)

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