Unsere Vorteile für MitarbeiterInnen im St. Johannes-Stift Kranenburg

Arbeitsbefreiung

Besonders schöne Ereignisse prägen unser Leben - ist doch klar, dass wir dir dafür gerne einen zusätzlichen freien Tag bieten, bei Fortzahlung deiner Bezüge. Dies gilt für die Geburt deines Kindes, deine kirchliche Eheschließung, die kirchliche Trauung deiner Kinder, für Taufen, die Erstkommunion, sowie weitere religiöse Feierlichkeiten deines Kindes. Auch bei weniger schönen Anlässen, wie Todesfällen enger Angehöriger oder schwerer Erkrankung eines Angehörigen, steht dir eine Arbeitsbefreiung zu.

Arbeitszeitregelungen

Mit den Arbeitszeitregelungen möchten wir dir größtmögliche Flexibilität ermöglichen und die Übernahme von Familienverantwortung fördern. Wir sind bemüht, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeitregelungen zu realisieren, soweit der Dienstbetrieb dieses zulässt. Dafür wollen wir auch auf deine Bedürfnisse eingehen.

Attraktive Vergütung mit den AVR

Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes – kurz AVR – regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den Einrichtungen und Diensten der Caritas.

Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.

Das Tarifwerk der Caritas, die Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR), sind online unter www.avr-caritas.de in autorisierter Fassung frei zugänglich. Dort findest du auch den AVR-Gehaltsrechner, mit dem du dir einen schnellen Überblick über die Verdienstmöglichkeiten bei der Caritas verschaffen kannst. Weitere Informationen über die AVR findest du hier:

Faktenblätter - DGS (caritas-dienstgeber.de)

BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Sicherheit, Gesundheitsschutz und -prävention sind uns im St. Johannes-Stift wichtig.
Auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 SGBIX bieten wir das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als internes Verfahren an. Ziele des Verfahrens sind

  • deine Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten
  • deine Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
  • Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden
  • den Arbeitsplatz langfristig zu sichern
  • Überforderung zu vermeiden
  • Arbeitsplätze zu optimieren
  • Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen
Betriebliches Gesundheitsmanagement

Für die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und die Gesunderhaltung der Mitarbeitenden hat die St. Johannes-Stift Kranenburg gGmbH ein betriebliches Gesundheitsmanagement implementiert. Die Umsetzung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern, der Mitarbeitervertretung und der Geschäftsführung.

Neben Arbeitssituationsanalysen stehen Angebote rund um das Thema Gesundheit und die Kooperation mit Krankenkassen im Vordergrund.

Betriebsfest

Einmal im Jahr feiern wir ein gemeinsames Betriebsfest, welches abwechselnd von einem Wohnbereich organisiert wird. An diesem Tag ist dienstfrei.

Corporate Benefits: Mitarbeiterrabatte

Du erhältst über das Angebotsportal "corporate benefits" Vergünstigungen auf Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter. Über die eigene Plattform St. Johannes-Stift Kranenburg gGmbH (mitarbeiterangebote.de) kannst du Nachlässe und Angebote von über 800 Marken nutzen. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Es ist lediglich eine Mitarbeiter-Registrierung erforderlich.

Dienstplan

Dein Dienstplan für den kommenden Monat steht dir rechtzeitig zur Verfügung. So erhältst du frühzeitig Planungssicherheit.

Einarbeitung

Aller Anfang ist leicht: Dein systematischer Einarbeitungsplan umfasst unter anderem die Begleitung durch einen Mentor/ Mentorin. Dies gibt dir Sicherheit und erleichtert dir den Einstieg bei uns.

Familiäre Umgebung

Wir helfen uns gegenseitig und sind füreinander da. Wir tauschen uns zu Themen aus und suchen gemeinsam die beste Lösung. Wir gehen respektvoll und auf „Augenhöhe“ miteinander um – so wie in einer Familie.

Geburtsbeihilfe

Mit deiner Vergütung nach AVR-Tarif erhältst du bei Geburt deines Kindes eine Geburtsbeihilfe. Diese beträgt 358 Euro je Kind. Nachdem wir von dir die Geburtsurkunde erhalten haben, erinnern wir dich an diese Förderung.

Jahressonderzahlung

Extrageld zum Jahresende: Neben den monatlichen Gehaltszahlungen darfst du dich im November eines jeden Jahres über eine Jahressonderzahlung freuen.

Jubiläum

Wir ehren langjährige MitarbeiterInnen und gratulieren zu verschiedenen persönlichen Anlässen.

Krankengeldzuschuss

Nach Ablauf des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung erhältst du für den Zeitraum, für den dir Krankengeld oder die entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungsgesetz als Krankenbezüge gezahlt werden, einen Krankengeldzuschuss. Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (AVR §11 AT) von mehr als einem Jahr, längstens bis zum Ende der 13. Woche, von mehr als drei Jahren, längstens bis zum Ende der 26. Woche, seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gezahlt (AVR Anlage 1/ XII).

Kurze Wege

Wir sprechen miteinander und finden schnelle Lösungen für dein Anliegen. Dazu sind die Teamleitungen, die pädagogische Leitung und die Geschäftsführung jederzeit für dich da.

Leistungsentgelt

Bereits im Februar eines jedes Jahres zahlen wir dir ein Leistungsentgelt.

Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) in der St. Johannes-Stift Kranenburg gGmbH ist - vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben - die Interessenvertretung der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tätigkeit regelt sich nach der sogenannten Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber, darauf zu achten, dass alle KollegInnen, entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertrags-richtlinien, Dienstvereinbarungen etc., behandelt werden.

Kommunikation

Unser kommunikativer Umgang zwischen MitarbeiterInnen und Leitungen ist locker, auf Augenhöhe, schnell, wertschätzend und transparent.

Persönliche Weiterbildung

Wir bilden alle KollegInnen in Schulungen und Fortbildungen weiter. Natürlich kannst du dich auch selber durch interessante Schulungen weiterentwickeln – sprich uns einfach an.

Pflege-Guide

Wir haben einen Pflege-Guide im St. Johannes-Stift. Sie ist Ansprechpartnerin zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Unser Pflege-Guide gibt dir eine erste Orientierung und Informationen über externe Hilfs- und regionale Beratungsnetze, zum Beispiel Pflegeberatung oder Wohnberatungsstellen. Ziel der Vermittlung ist es, ein tragfähiges Pflegearrangement zu entwickeln, das den erwerbstätigen, pflegenden Angehörigen unterstützt und gleichzeitig die berufliche Situation stabilisiert.

Seelsorge

Wir begleiten unsere BewohnerInnen und MitarbeiterInnen seelsorglich. Dafür sind mehrere MitarbeiterInnen als Seelsorgerin ausgebildet. Auch unsere Seelsorge-BegleiterInnen haben immer ein offenes Ohr für dich.

Sinnstiftende Arbeit

Unsere innere Motivation ist es, sinnstiftende Arbeit mit unseren BewohnerInnen zu erleben. Daher hinterfragen wir unseren Umgang mit den BewohnerInnen und unsere Abläufe stetig, um jeden Tag ein bisschen besser zu werden.

Sonderurlaub

Es besteht ein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege/Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einer Dauer von maximal fünf Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit, soweit dienstliche bzw. betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen (AVR Anlage 14 § 10).

Teams

Wir arbeiten in kleinen und überschaubaren Teams. Das schafft eine familiäre Atmosphäre für unsere Bewohner und MitarbeiterInnen. Zudem sind schnelle Absprachen und transparente Informationen im Hinblick auf eine optimale Bewohnerbetreuung möglich.

Urlaub

Selbstverständlich hast du bei uns auch Urlaub. Für andere Arbeitgeber noch lange nicht selbstverständlich – dass dir jährlich mindestens 30 Urlaubstage (5 Tage-Woche) zur Verfügung stehen – für uns schon. Für deine Teilnahme an unserem Schichtsystem erhältst du weitere 3 Urlaubstage (5 Tage-Woche).

Vergünstigte Tarife bei Versicherungen

Als MitarbeiterIn im St. Johannes-Stift hast du den B-Tarif bei den Auto-Versicherungen, das bedeutet, dass du vergünstigt Versicherungen abschließen kannst.

Vermögenswirksame Leistungen

MitarbeiterInnen und Auszubildende erhalten monatlich anteilmäßig zum Dienstvertrag vermögenswirksame Leistungen (AVR Anlage 9). Dazu schließt der Arbeitnehmer einen VL-Vertrag ab und legt diesen unterschriebenen Vertrag der Personalstelle vor. Die Wahl der Anlageform ist dem Mitarbeitenden überlassen (Direktversicherungen sind nicht möglich). Abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrages erhalten MitarbeiterInnen zusätzliche Fördermittel vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage.

Vertrauensvolles Miteinander

Wir setzen auf vertrauensvolles Miteinander und auf einen respektvollen Umgang in der täglichen Arbeit. Dabei ist uns transparente/offene Kommunikation ein großes Anliegen. Menschlichkeit, Respekt und gegenseitige Wertschätzung stehen bei uns an erster Stelle.

Weihnachtsfeier

Einmal im Jahr feiern wir im November eine Weihnachtsfeier, welche abwechselnd von einem Wohnbereich organisiert wird. An diesem Tag ist grundsätzlich dienstfrei.

Wochenende

An jedem 2. Wochenende ist für dich dienstfrei. Unsere besondere Dienstplangestaltung führt dazu, dass du jedes 2. Wochenende frei hast – und das planbar über das ganze Jahr hindurch.

Zeitzuschläge

Für`s Arbeiten in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen erhältst du Zuschläge, die in der AVR geregelt sind.

Zusätzliche Altersversorgung

Die Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienst haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (AVR Anlage 8). Die Durchführung für die Caritas erfolgt über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK Köln).

Die Zusatzversorgung des kirchlichen und des kirchlich-caritativen Dienstes besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten:

der Pflichtversicherung, die bis zu einem bestimmten Prozentsatz (5,2%) vom Arbeitgeber durch Aufwendungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt finanziert wird. An dem darüberhinausgehenden Beitrag beteiligt sich der Beschäftigte zur Hälfte (AVR Anlage 8 § 1a).

Diese Pflichtversicherung beinhaltet eine beitragsorientierte Leistungszusage für das Alters-, Invaliditäts- und Todesfallrisiko in Form einer Betriebsrente und der freiwilligen Versicherung, deren Abschluss im Belieben des Arbeitnehmers steht.

Informationen bekommst du direkt bei der KZVK unter www.kzvk.de